Eine Hauptstadt ist ein politisches Zentrum eines Staates und oft Sitz der obersten Staatsgewalten: Parlament, Monarch, Regierung, Oberstes Gericht. Dieser Status ist oftmals per Verfassungsgesetz deklariert. Selten weicht der Regierungssitz ab; so zum Beispiel in den Niederlanden, Bolivien und Malaysia sowie von 1990 bis 1999 in Deutschland. Auch gibt es Hauptstädte, die räumlich vom judikativen Verfassungsorgan getrennt sind, so in Deutschland und Tschechien.