Joint Venture [] (, wörtlich gemeinsames Wagnis) ist ein Anglizismus, unter dem allgemein im Handelsrecht verschiedene Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen verstanden werden. Ein Joint Venture ist im strengen Sinne ein gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen, bei dem die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam tragen.